Verein für Journalisten und Entscheidungsträger der Wirtschaft
Wiener Journalisten Club
Mitgliedschaft
 

Beim Wiener Journalisten Club gibt es zwei Formen der Mitgliedschaft:

1. Ordentliche Mitglieder und
2. Außerordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind journalistisch tätige Personen, welche diesem Beruf nachweislich nachgehen. Dazu gehört jegliche Art journalistischer Tätigkeit für Zeitung, Radio, Fernsehen, Pressestellen oder PR. Die Mitgliedsgebühr für ordentliche Mitglieder beträgt jährlich 45 EURO (inkl. dem österreichischen oder internationalen WJC-Presseausweis und dem Auto-Presseschild). Die einmalige Einschreibgebühr beträgt 50 EURO.

Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder können entweder Unternehmen (Partner) wie auch in einer Führungsposition tätige Personen der heimischen Wirtschaft sein.
Die Mitgliedschaft für außerordentliche Mitglieder gliedert sich daher in zwei Möglichkeiten:


Außerordentliche Mitgliedschaft für Unternehmen (Partner)

Der Mitgliedsbeitrag für diese Partner, welche nachweislich selbständig als Unternehmen tätig sind beträgt 3.000,-- Euro pro Jahr. Diese Mitgliedschaft berechtigt das Unternehmen, bzw. ihre in Führungspositionen tätigen Mitarbeitern, an den diversen Clubabendenden und sonstigen Veranstaltungen des WJC teilzunehmen. Gleichzeitig hat das Unternehmen auch die Möglichkeit Informationsmaterial (Prospekte und Pressetexte) im WJC aufzulegen.

Da der WJC auch im PR-Bereich tätig ist, versenden wir für Sie auf Wunsch (an ca. 300 Journalisten) einen aktuellen Pressetext (max. 6 x pro Jahr). Auch bei der Gestaltung der Texte sind wir gerne behilflich.

Weiters platzieren wir Ihren Firmenlogo auf unserer Partnerseite, der auf Wunsch selbstverständlich mit Ihrer Hompage verknüpft werden kann.


Außerordentliche Mitgliedschaft für Entscheidungsträger


Der Mitgliedsbeitrag für diese Personen, welche nachweislich als Enscheidungsträger in einer Führungsposition tätig sind, berträgt 100,-- Euro pro Person und Jahr.

 

Anmeldung:  
Ordentliche Mitglieder Ausserordentliche Mitglieder