Außerordentliche Mitglieder können entweder Unternehmen (Partner) wie auch in einer Führungsposition tätige Personen der heimischen Wirtschaft sein.
Die Mitgliedschaft für außerordentliche Mitglieder gliedert sich daher in zwei Möglichkeiten:
Außerordentliche Mitgliedschaft für Unternehmen (Partner)
Der Mitgliedsbeitrag für diese Partner, welche nachweislich selbständig als Unternehmen tätig sind beträgt 3.000,-- Euro pro Jahr. Diese Mitgliedschaft berechtigt das Unternehmen, bzw. ihre in Führungspositionen tätigen Mitarbeitern, an den diversen Clubabendenden und sonstigen Veranstaltungen des WJC teilzunehmen. Gleichzeitig hat das Unternehmen auch die Möglichkeit Informationsmaterial (Prospekte und Pressetexte) im WJC aufzulegen.
Da der WJC auch im PR-Bereich tätig ist, versenden wir für Sie auf Wunsch (an ca. 300 Journalisten) einen aktuellen Pressetext (max. 6 x pro Jahr). Auch bei der Gestaltung der Texte sind wir gerne behilflich.
Weiters platzieren wir Ihren Firmenlogo auf unserer Partnerseite, der auf Wunsch selbstverständlich mit Ihrer Hompage verknüpft werden kann.
Außerordentliche Mitgliedschaft für Entscheidungsträger
Der Mitgliedsbeitrag für diese Personen, welche nachweislich als Enscheidungsträger in einer Führungsposition tätig sind, berträgt 100,-- Euro pro Person und Jahr. |